Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Augsburg ist bemüht, seine Website www.augsburger-land.de im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind: das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV), die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, sowie die Richtlinie (EU) 2016/2102.  

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1.  Barrierefreie Inhalte 

-  Ausreichende Kontraste zur besseren Lesbarkeit. -Zoom-Funktion: Darstellung kann über „STRG“ + „+“ (Windows) bzw. „cmd“ + „+“ (Mac) vergrößert und über „STRG“ + „-“ bzw. „cmd“ + „-“ verkleinert werden. Responsive Design: Inhalte passen sich automatisch der Bildschirmgröße an.
- Browserseitige Vorlesefunktion (z.
B. ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
- Logische Strukturierung der Inhalte und Navigation.

- Einfache Sprache bei redaktionellen Texten.

- Tastaturbedienbarkeit für zentrale Funktionen (z.
B. Navigation, Buttons).
- Maschinenlesbares Format der Erklärung zur Barrierefreiheit.
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
 2.1 Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sowie einzelne weitere Inhalte sind ggf. nicht barrierefrei. 

Begründung: Aufgrund der Vielzahl und des Alters der Dokumente sowie externer Herkunft (z.
B. von Vereinen, Organisationen) konnte eine vollständige barrierefreie Aufbereitung bislang nicht erfolgen.

2.2 In den Webauftritt eingebundene Videos 

Begründung: Audiodeskriptionen und Untertitel sind nicht verfügbar. Die meisten Videos sind jedoch nur mit Musik hinterlegt.

2.3 Kartografische Darstellungen

Begründung: Karten sind bildliche Darstellungen und können die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllen.

2.4 Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt

Begründung: Die vollständige Hinterlegung von Alternativtexten ist noch nicht abgeschlossen. Bei Mouseover wird der Bildinhalt teilweise erläutert.

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549. Eine vollständige Konformität wird angestrebt und befindet sich in fortlaufender Umsetzung.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. November 2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter: Dann melden Sie sich bitte gerne telefonisch, per E-Mail oder per Post bei uns: Landratsamt Augsburg
 
Wirtschaft und Tourismus
 
Prinzregentenplatz 4
 
86150 Augsburg
 
Telefon: 0821 3102 3109
 
E-Mail: tourismus@LRA-a.bayern.de.

6. Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten. Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

7. Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
 E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html